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   OVG Sachsen, 18.11.2021 - 6 B 298/21   

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OVG Sachsen, 18.11.2021 - 6 B 298/21 (https://dejure.org/2021,48141)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.11.2021 - 6 B 298/21 (https://dejure.org/2021,48141)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. November 2021 - 6 B 298/21 (https://dejure.org/2021,48141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    AEUV Art. 56, GlüStV 2021 § 5 Abs. 2, GlüStV 2021 § 5 Abs. 3 Satz 1, SächsGlüStVAG § 18a Abs. 4
    Glücksspielrecht; Untersagung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Dienstleistungsfreiheit; Mindestabstandsvorgabe zu Schulen; Online-Automatenspiel; Werbebeschränkungen

  • vdai.de PDF

    Die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV ist nicht auf Betätigungen anwendbar, deren wesentliche Elemente sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausgreifen. An einem grenzüberschreitenden Sachverhalt fehlt es, wenn ein in Sachsen ansässiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2021 - 6 B 298/21
    Die Abstandsgebote sind konsequent am Ziel der Spielsuchtbekämpfung ausgerichtet (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 141; SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 67) und werden auch nicht durch Ausnahmen zu Berufsschulen oder anderweitige Regelungen insbesondere zu Spielbanken, Gaststätten oder zum Lotto-Vertrieb in Geschäftslokalen derart konterkariert, dass eine kohärente und systematische Verfolgung der Ziele des Jugendschutzes und der Spielsuchtbekämpfung nicht mehr vorliegt.

    Hierzu verweist der Senat auf seine umfangreiche Rechtsprechung, die der Antragstellerin aus zahlreichen Verfahren hinlänglich bekannt ist (vgl. insbesondere Senatsbeschlüsse v. 29. November 2019 (a. a. O.) Rn. 63 ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff. sowie jüngst v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 - juris Rn. 25 f.).

    Da der Betrag der angedrohten Zwangsgelder (Spielhalle 1: 20.000,00 EUR; Spielhalle 2: 25.000,00 EUR) den nach Nummer 54.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (abgedruckt z. B. in SächsVBl. 2014, Heft 1, Sonderbeilage) mindestens anzusetzenden Betrag übersteigt, ist gemäß Nummer 1.7.2 Satz 2 des Streitwertkatalogs dieser höhere Wert maßgeblich (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 83).

  • OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21

    Glücksspielrecht; Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung des Betriebs einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2021 - 6 B 298/21
    Hierzu verweist der Senat auf seine umfangreiche Rechtsprechung, die der Antragstellerin aus zahlreichen Verfahren hinlänglich bekannt ist (vgl. insbesondere Senatsbeschlüsse v. 29. November 2019 (a. a. O.) Rn. 63 ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff. sowie jüngst v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 - juris Rn. 25 f.).

    Denn das Kohärenzgebot verlangt keine Optimierung der Zielverwirklichung (SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O. Rn. 24 und 25 m. w. N.).

    Indem sie lediglich ihre eigene Einschätzung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzt, zeigt sie nicht auf, dass die Einschätzung des Gesetzgebers nicht mehr von seinem Beurteilungsspielraum gedeckt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O. Rn. 24 m. w. N).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2021 - 6 B 298/21
    Die Abstandsgebote sind konsequent am Ziel der Spielsuchtbekämpfung ausgerichtet (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 141; SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 67) und werden auch nicht durch Ausnahmen zu Berufsschulen oder anderweitige Regelungen insbesondere zu Spielbanken, Gaststätten oder zum Lotto-Vertrieb in Geschäftslokalen derart konterkariert, dass eine kohärente und systematische Verfolgung der Ziele des Jugendschutzes und der Spielsuchtbekämpfung nicht mehr vorliegt.
  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2021 - 6 B 298/21
    Ein solcher liegt vor, wenn eine die Dienstleistungsfreiheit einschränkende Regelung durch eine gegenläufige mitgliedstaatliche Politik in anderen Glücksspielbereichen mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise konterkariert wird, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt, oder wenn die Zielerreichung durch Ausnahmen von den Bestimmungen des Gesetzes, die wegen ihres Umfangs zu einem dem Gesetzesziel widersprechenden Ergebnis führen, konterkariert wird (vgl. EuGH, Urt. v. 21. Juli 2011 - C-159/10 Fuchs u. a. -, juris Rn. 61).
  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18

    Glücksspiel; Spielhalle; Mindestabstand; Kohärenz; Transparenz; Werbung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2021 - 6 B 298/21
    Hierzu verweist der Senat auf seine umfangreiche Rechtsprechung, die der Antragstellerin aus zahlreichen Verfahren hinlänglich bekannt ist (vgl. insbesondere Senatsbeschlüsse v. 29. November 2019 (a. a. O.) Rn. 63 ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff. sowie jüngst v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 - juris Rn. 25 f.).
  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2021 - 6 B 298/21
    (mit ca. 4 km Luftlinienentfernung zu D.... P........) beruhen, worauf die Verwendung der entsprechenden Textbausteine in den diese Spielhalle betreffenden Verfahren der Antragstellerin hindeutet (vgl. z. B. Seite 21 ihres Schriftsatzes vom 28. September 2020 zum Az.: 6 A 613/20).
  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 3 B 75/19

    Spielhalle; Härtefall; Übergangsregelung; Mindestabstand; Kohärenz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.11.2021 - 6 B 298/21
    Hierzu verweist der Senat auf seine umfangreiche Rechtsprechung, die der Antragstellerin aus zahlreichen Verfahren hinlänglich bekannt ist (vgl. insbesondere Senatsbeschlüsse v. 29. November 2019 (a. a. O.) Rn. 63 ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff. sowie jüngst v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 - juris Rn. 25 f.).
  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

    Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit dem Senat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 70 ff.; Beschl. v. 18. November 2021 - 6 B 298/21 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 8 ff.) nicht davon ausgegangen, dass das mit den Beschränkungen auf Spielhallen verfolgte Gesetzesziel auch unter der Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen oder Einschränkungen des Anwendungsbereichs, wie unter Ausklammerung berufsbildender Schulen, Spielbanken, Gaststätten und Lotto-Annahmestellen, nicht erreichbar ist.
  • OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20

    Zum mangelnden Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen

    Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit dem Senat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 70 ff.; Beschl. v. 18. November 2021 - 6 B 298/21 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 8 ff.) nicht davon ausgegangen, dass das mit den Beschränkungen auf Spielhallen verfolgte Gesetzesziel auch unter der Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen oder Einschränkungen des Anwendungsbereichs, wie unter Ausklammerung berufsbildender Schulen, Spielbanken, Gaststätten und Lotto-Annahmestellen, nicht erreichbar ist.
  • OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 A 617/20

    Glücksspielrecht; Erlaubnis

    Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit dem Senat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 70 ff.; Beschl. v. 18. November 2021 - 6 B 298/21 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 8 ff.) nicht davon ausgegangen, dass das mit den Beschränkungen auf Spielhallen verfolgte Gesetzesziel auch unter der Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen oder Einschränkungen des Anwendungsbereichs, wie unter Ausklammerung berufsbildender Schulen, Spielbanken, Gaststätten und Lotto-Annahmestellen, nicht erreichbar ist.
  • OVG Sachsen, 10.12.2021 - 6 A 614/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

    Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit dem Senat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 70 ff.; Beschl. v. 18. November 2021 - 6 B 298/21 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 8 ff.) nicht davon ausgegangen, dass das mit den Beschränkungen auf Spielhallen verfolgte Gesetzesziel auch unter der Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen oder Einschränkungen des Anwendungsbereichs, wie unter Ausklammerung berufsbildender Schulen, Spielbanken, Gaststätten und Lotto-Annahmestellen, nicht erreichbar ist.
  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 6 A 616/20

    Glücksspielrecht; Erlaubnis

    Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit dem Senat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 70 ff.; Beschl. v. 18. November 2021 - 6 B 298/21 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 8 ff.) nicht davon ausgegangen, dass das mit den Beschränkungen auf Spielhallen verfolgte Gesetzesziel auch unter der Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen oder Einschränkungen des Anwendungsbereichs, wie unter Ausklammerung berufsbildender Schulen, Spielbanken, Gaststätten und Lotto-Annahmestellen, nicht erreichbar ist.
  • OVG Sachsen, 14.04.2022 - 6 A 370/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Spielhalle;

    Der Senat hat im Beschluss vom 18. November 2021 (- 6 B 298/21 -, juris Rn. 10) zur Frage der ständigen Verfügbarkeit von internetbasierten Spielen und den bestehenden Einschränkungen für Spielhallen (hier: Abstandsgebot zu Schulen) ausgeführt:.
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